Klassische Tätigkeiten
Wir optimieren Ihre Buchhaltung und verbessern Ihre Steuersituation. Ob Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung oder Jahresabschluss: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen.
Wir optimieren Ihre Buchhaltung und verbessern Ihre Steuersituation. Ob Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung oder Jahresabschluss: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen.
Der Jahresabschluss ist ein wichtiges Überwachungsinstrument für Unternehmen und dient Verantwortungsträgern als Grundlage für strategische Entscheidungen. Gemeinsam mit einer ausführlichen Bilanzbesprechung und laufenden betriebswirtschaftlichen Analysen bildet dies die Grundlage eines MIS (Management-Informations-System).
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Unsere Kanzlei bietet maßgeschneiderte Lösungen für jeden Mandantentyp an – ob er die Kontierung und Erfassung von Buchhaltungsbelegen selbst durchführt oder Teilbereiche bzw. die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung an uns übergibt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass dadurch mandantenseitig Ressourcen frei werden, um sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.
Zur möglichst effizienten Verarbeitung der Buchhaltungsbelege werden bei Lindner alle Belege digital erfasst und abgelegt. So ist jederzeit ein schneller Zugriff bis auf den Ursprungsbeleg möglich. Belege können auch per Fax oder Datei zugesandt werden, um diese Prozesse weiter zu beschleunigen. Elektronisches Bankbuchen erhöht zusätzlich die Datenqualität und verbessert damit die Aussagekraft der monatlichen Auswertungen.
Im Einzelnen bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Auswertungen übrigens auch geschützt per Email.
Dies sind nur Auszüge aus unserem Dienstleistungsangebot. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Leistungen auf Ihre persönlichen Anforderungen abzustimmen.
Die Einkommensteuer mit ihren Erhebungsformen Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer beträgt mehr als 1/3 der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Neben der hohen Einnahmenbedeutung für die öffentlichen Haushalte werden diese Mittel durch den Gesetzgeber offensiv für Lenkungszwecke eingesetzt, z.B. für die Förderung bestimmter Zukunftsinvestitionen. Dies ist einer der Gründe für das hoch komplexe und stetig im Wandel befindliche Steuerrecht in Deutschland.
Um so wichtiger ist es, Ihre steuerliche Situation laufend zu überwachen, um die besten Ideen für eine Optimierung Ihrer persönlichen Steuerbelastung zu entwickeln. Wir legen höchsten Wert auf dauerhafte Mandantenbeziehungen und eine kontinuierliche Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse. Die Entwicklung von Lösungs- und Verbesserungsalternativen und die steuerliche Begleitung der Durchführung dient der Erreichung dieses Ziels.
Der Eintritt in den dritten Lebensabschnitt, den Ruhestand, wird von vielen Unternehmern im privaten Bereich geplant. Doch die Fragen zur Unternehmensnachfolge sind von vielen emotionalen Gesichtspunkten geprägt, welche die Entscheidungen erschweren. So werden notwendige Entscheidungen häufig zu spät getroffen, obwohl die Frage der Nachfolgeregelung für das Unternehmen von existentieller Bedeutung ist.
Für die erfolgreiche Fortführung eines Unternehmens sind Aspekte wie Erbverteilungen und Ausgleichszahlungen zwischen Erben frühzeitig zu bedenken.
Wir helfen Ihnen, hierbei die gesellschaftsrechtlichen Fragen ebenso wie die steuerlichen Fragen optimal zu durchleuchten und rechtzeitig die erforderlichen Schritte einzuleiten – um beispielsweise die Schenkung- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.
Erbschafts- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt und eng miteinander verwandt. Ihnen unterliegen Erbschaften, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und zum Teil auch Stiftungsvermögen.
Welche Möglichkeiten für Sie am günstigsten sind, besprechen wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Der Jahresabschluss ist ein wichtiges Überwachungsinstrument für Unternehmen und dient Verantwortungsträgern als Grundlage für strategische Entscheidungen. Gemeinsam mit einer ausführlichen Bilanzbesprechung und laufenden betriebswirtschaftlichen Analysen bildet dies die Grundlage eines MIS (Management-Informations-System).
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Unsere Kanzlei bietet maßgeschneiderte Lösungen für jeden Mandantentyp an – ob er die Kontierung und Erfassung von Buchhaltungsbelegen selbst durchführt oder Teilbereiche bzw. die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung an uns übergibt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass dadurch mandantenseitig Ressourcen frei werden, um sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.
Zur möglichst effizienten Verarbeitung der Buchhaltungsbelege werden bei Lindner alle Belege digital erfasst und abgelegt. So ist jederzeit ein schneller Zugriff bis auf den Ursprungsbeleg möglich. Belege können auch per Fax oder Datei zugesandt werden, um diese Prozesse weiter zu beschleunigen. Elektronisches Bankbuchen erhöht zusätzlich die Datenqualität und verbessert damit die Aussagekraft der monatlichen Auswertungen.
Im Einzelnen bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Auswertungen übrigens auch geschützt per Email.
Dies sind nur Auszüge aus unserem Dienstleistungsangebot. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Leistungen auf Ihre persönlichen Anforderungen abzustimmen.
Die Einkommensteuer mit ihren Erhebungsformen Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer beträgt mehr als 1/3 der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Neben der hohen Einnahmenbedeutung für die öffentlichen Haushalte werden diese Mittel durch den Gesetzgeber offensiv für Lenkungszwecke eingesetzt, z.B. für die Förderung bestimmter Zukunftsinvestitionen. Dies ist einer der Gründe für das hoch komplexe und stetig im Wandel befindliche Steuerrecht in Deutschland.
Um so wichtiger ist es, Ihre steuerliche Situation laufend zu überwachen, um die besten Ideen für eine Optimierung Ihrer persönlichen Steuerbelastung zu entwickeln. Wir legen höchsten Wert auf dauerhafte Mandantenbeziehungen und eine kontinuierliche Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse. Die Entwicklung von Lösungs- und Verbesserungsalternativen und die steuerliche Begleitung der Durchführung dient der Erreichung dieses Ziels.
Der Eintritt in den dritten Lebensabschnitt, den Ruhestand, wird von vielen Unternehmern im privaten Bereich geplant. Doch die Fragen zur Unternehmensnachfolge sind von vielen emotionalen Gesichtspunkten geprägt, welche die Entscheidungen erschweren. So werden notwendige Entscheidungen häufig zu spät getroffen, obwohl die Frage der Nachfolgeregelung für das Unternehmen von existentieller Bedeutung ist.
Für die erfolgreiche Fortführung eines Unternehmens sind Aspekte wie Erbverteilungen und Ausgleichszahlungen zwischen Erben frühzeitig zu bedenken.
Wir helfen Ihnen, hierbei die gesellschaftsrechtlichen Fragen ebenso wie die steuerlichen Fragen optimal zu durchleuchten und rechtzeitig die erforderlichen Schritte einzuleiten – um beispielsweise die Schenkung- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.
Erbschafts- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt und eng miteinander verwandt. Ihnen unterliegen Erbschaften, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und zum Teil auch Stiftungsvermögen.
Welche Möglichkeiten für Sie am günstigsten sind, besprechen wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.