Erbschafts/Schenkungssteuer
Wir betreuen Sie vorausschauend und individuell.
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Der Eintritt in den dritten Lebensabschnitt, den Ruhestand, wird von vielen Unternehmern im privaten Bereich geplant. Doch die Fragen zur Unternehmensnachfolge sind von vielen emotionalen Gesichtspunkten geprägt, welche die Entscheidungen erschweren. So werden notwendige Entscheidungen häufig zu spät getroffen, obwohl die Frage der Nachfolgeregelung für das Unternehmen von existentieller Bedeutung ist.
Für die erfolgreiche Fortführung eines Unternehmens sind Aspekte wie Erbverteilungen und Ausgleichszahlungen zwischen Erben frühzeitig zu bedenken.
Wir helfen Ihnen, hierbei die gesellschaftsrechtlichen Fragen ebenso wie die steuerlichen Fragen optimal zu durchleuchten und rechtzeitig die erforderlichen Schritte einzuleiten – um beispielsweise die Schenkung- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.
Erbschafts- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt und eng miteinander verwandt. Ihnen unterliegen Erbschaften, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und zum Teil auch Stiftungsvermögen.
Welche Möglichkeiten für Sie am günstigsten sind, besprechen wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.