Die Einkommensteuer mit ihren Erhebungsformen Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer beträgt mehr als 1/3 der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Neben der hohen Einnahmenbedeutung für die öffentlichen Haushalte werden diese Mittel durch den Gesetzgeber offensiv für Lenkungszwecke eingesetzt, z.B. für die Förderung bestimmter Zukunftsinvestitionen. Dies ist einer der Gründe für das hoch komplexe und stetig im Wandel befindliche Steuerrecht in Deutschland.
Um so wichtiger ist es, Ihre steuerliche Situation laufend zu überwachen, um die besten Ideen für eine Optimierung Ihrer persönlichen Steuerbelastung zu entwickeln. Wir legen höchsten Wert auf dauerhafte Mandantenbeziehungen und eine kontinuierliche Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse. Die Entwicklung von Lösungs- und Verbesserungsalternativen und die steuerliche Begleitung der Durchführung dient der Erreichung dieses Ziels.